
Ihr Immobilienmakler für Ludwigsburg & Umgebung
Immobilienvermittlung
&Ankauf
auf Augenhöhe.
Inhabergeführt seit 2019, zu 100 % erfolgsbasiert — von der Marktanalyse bis zum Notartermin.
Bitte keine persönlichen Daten eingeben.
Sie möchten verkaufen? Beginnen Sie mit dem Wert Ihrer Immobilie.
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Was uns auszeichnet
Weg von hartnäckigen Klischees und festgefahrenen Mustern, hin zu mehr Offenheit, Transparenz und Menschlichkeit.
Wir stehen für einen lockereren, authentischen und ungezwungenen Umgang auf Augenhöhe mit unseren Kunden, welcher deshalb bei weitem nicht minder kompetent und seriös sein muss. Uns geht es darum zu beweisen, dass man Transaktionen dieser Art auch ohne Anzug und Krawatte, dafür aber mit viel Spaß an der Sache abwickeln kann.
Wir würden uns von Herzen freuen, Sie von unseren außergewöhnlichen & innovativen Arbeitsweisen überzeugen zu dürfen — um eventuell auch Ihr bisheriges Bild des Immobilienmaklers zumindest ein klein wenig zu verändern.
Verkauf, Ankauf, Finanzierung —
drei Wege, ein Anspruch.



Unsere aktuellen Objekte in Ludwigsburg & Umgebung —
dem Herzstück Württembergs.
Häufig gestellte Fragen
Elf Fragen, elf ehrliche Antworten — von der Fälligkeit der Provision bis zur Spekulationsfrist. Für alles andere: sprechen Sie uns an.
Wie hoch ist die Maklerprovision?
Wir arbeiten mit dem branchenüblichen Durchschnitt in Höhe von 3,57 % inkl. der gesetzlich gültigen MwSt. Da unsere Verkaufspreise im Vergleich zu Privatverkäufen jedoch deutlich höher sind, relativiert sich die Provision automatisch.
Wer muss den Makler bezahlen?
Die Maklerprovision teilen wir fairerweise zu jeweils 50 % zwischen Käufer & Verkäufer auf. Für Sie bedeutet das 50 % bezahlen für 100 % Leistung.
Wann muss ich den Makler bezahlen?
Da wir zu 100 % erfolgsbasiert arbeiten, wird unsere Maklerprovision erst mit Abschluss des notariellen Kaufvertrages fällig. Somit müssen Sie weder in Vorleistung gehen, noch Kosten beim gescheiterten Verkauf der Immobilie befürchten.
Wie lange muss ich mich vertraglich binden?
Übliche Maklerverträge haben für gewöhnlich eine Laufzeit von etwa einem halben Jahr. Eigentlich komisch, da doch alle Makler von einem schnellen Verkauf sprechen, oder? Als Beweis für unsere Schnelligkeit und unschlagbaren Vermarktungszeiten befristen wir unsere Maklerverträge auf gerade einmal 12 Wochen — denn wir wissen, was wir können.
Kann ich auch mehrere Makler beauftragen?
Grundsätzlich können Sie das tun, doch empfehlen wird Ihnen das kein seriöses Unternehmen. Wenn mehrere Makler gleichzeitig ein Objekt anbieten, wirkt das in der Außendarstellung oft unseriös und wirft Fragen auf. Wir als professionelles Maklerbüro arbeiten deshalb, wie viele andere namhafte Mitbewerber auch, lediglich im qualifizierten Alleinauftrag. Dieser berechtigt für eine vorab festgelegte Dauer ausschließlich uns zum Verkauf des Objekts.
Kümmert sich der Makler auch um die notarielle Abwicklung?
Dies kann grundsätzlich jedes Maklerunternehmen selbst entscheiden. Wir als Wohnharmonie Immobilien bieten Ihnen ein umfangreiches Leistungsangebot, welches selbstverständlich auch die gesamte notarielle Abwicklung des Verkaufs umfasst.
Was ist meine Immobilie wert?
Der Wert Ihrer Immobilie hängt von vielzähligen Faktoren ab, insbesondere Lage, Größe, Zustand, Renovierungsbedarf, Baujahr, Nutzbarkeit und natürlich der aktuellen Marktlage. Um Ihnen schnell und unkompliziert einen ersten Überblick zu verschaffen, nutzen Sie unsere kostenlose Online-Immobilienbewertung. Für eine exakte Wertermittlung ist eine Vor-Ort-Begutachtung durch Experten wie uns allerdings unumgänglich.
Wer zahlt die restlichen Nebenkosten?
Im Regelfall zahlt der Käufer die Notargebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages sowie die Grundbuchkosten für Auflassungsvormerkung, Eigentumsumschreibung und ggf. Eintragung der Grundschuld (insgesamt ca. 2 % des Kaufpreises). Der Verkäufer trägt lediglich die Kosten für die Löschung ggf. noch bestehender Belastungen oder Rechte Dritter im Grundbuch.
Muss ich meinen Verkaufsgewinn versteuern?
Die umgangssprachlich genannte »Spekulationsfrist« besagt, dass Gewinne aus Immobilien- und Grundstücksverkäufen grundsätzlich innerhalb von 10 Jahren steuerpflichtig sind. Für einen steuerfreien Verkauf als Privatperson müssen also mehr als 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf vergehen. Die einzige Ausnahme besteht, wenn die Immobilie im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren nachweislich durchgängig selbst genutzt war.
Muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung an meine Bank bezahlen?
Wenn Ihr Darlehen bei einer Bank noch läuft, Sie es aber ablösen möchten — etwa aufgrund des Verkaufs —, wird die Bank für die vorzeitige Ablösung eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnen. Wichtig für die Berechnung sind die Restschuld, die Laufzeit des Kredites, die Höhe des vereinbarten Sollzinses und das aktuelle Zinsniveau.
Was muss ich beim Verkauf einer vermieteten Immobilie beachten?
Tatsächlich gibt es beim Verkauf vermieteter Objekte einige Besonderheiten und Herausforderungen. Was Sie diesbezüglich beachten müssen, besprechen wir gern persönlich — sprechen Sie uns an.
Kontakt
Lassen Sie uns über Ihre Immobilie sprechen.
Erzählen Sie uns kurz von Ihrem Anliegen — wir melden uns persönlich. Oder direkt: +49 (0) 7141 9911 330




